Lektorat

Mag. Kristina Falschlehner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 


1. Aufträge
Gerne sende ich Ihnen vorab einen unverbindlichen und kostenlosen Kostenvoranschlag zu. Endgültige Aufträge nehme ich schriftlich entgegen, jeder Auftrag ist verbindlich.
2. Storno
Der Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist generell nicht möglich. Wird er innerhalb von 24 Stunden nach Bearbeitungsbeginn schriftlich bekanntgegeben (per Brief oder E-Mail), beträgt die Stornogebühr 25 %, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt beträgt sie 100 % der Auftragssumme. Bei Eilaufträgen oder Aufträgen mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer liegt die Stornogebühr immer bei 100 %.
3. Leistung
3.1. Ziel der primären Leistungserbringung des Korrektorats ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreib- und/oder Zeichensetzungs- und/oder Grammatikfehler pro Normseite) sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter, hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers das Erreichen dieses Ziels beeinträchtigen können.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen/Lektoratsarbeiten so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon gilt die Leistung des Korrektorates/Lektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen/Lektoratsarbeiten durchschnittlich nicht mehr als ein schwerer Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro Normseite (= 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) nachweisbar ist.
3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge an Mitarbeiter des Lektorats weiterzugeben. Diese sind vertraglich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.
4. Gewährleistung
4.1. Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend – spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen – schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend. Stattdessen hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes und die im Text verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können.
4.2. Da stilistische Korrekturen stark vom Sprachgefühl der Lektorin abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen wird daher ausgeschlossen.
4.3. Auch alle weiteren Korrekturen/Anmerkungen bedürfen immer der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung (insbesondere für inhaltliche Korrekturen) wird daher ebenfalls ausgeschlossen.
4.4. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. Auch Daten (z. B. Jahreszahlen) unterliegen der verpflichtenden Abschlussüberprüfung durch den Auftraggeber. Hierfür wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
4.5. Erfolgt innerhalb der genannten Frist von zehn Tagen kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat als genehmigt.
4.6. Die Preisreduktion in Folge der Gewährleistung bei mehr als einem Fehler pro Normseite wird mit maximal 25 % des Auftragsvolumens festgesetzt.
5. Schadenersatz
5.1. Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen, auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel.
5.2. Ebenso sind Fehler, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, von der Haftung ausgeschlossen.
5.3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
5.4. Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.
6. Höhere Gewalt
6.1. Im Falle der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer finanzielle Erstattung für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erbringen.
6.2. Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
7. Zahlung
7.1. Der Rechnungsbetrag ist bis zum angegebenen Zahlungsziel fällig und via Überweisung zu begleichen. Allfällige Kosten für die Überweisung gehen zu Lasten des Auftraggebers (innerhalb der EU und in der Schweiz ist es möglich, kostenfreie EU-Binnenüberweisung bzw. SEPA-Überweisung durchzuführen).
7.2. Begleichen Sie die Rechnung nicht rechtzeitig, erhalten Sie von mir eine Erinnerung samt Nachfrist (fünf Werktage). Sollten Sie der Zahlungsaufforderung weiterhin nicht nachkommen, erhalten Sie eine eingeschriebene Mahnung per Post, für die ich Mahngebühren in Höhe von € 50,00 in Rechnung stelle. Sollten Sie auch danach nicht zahlen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Wenn sich erweist, dass eine oder mehrere Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise ungültig sind, so bleiben die übrigen Klauseln in Kraft und gültig. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.
8.2. Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.